BUCHEN

  • Mietbedingungen

    Berechtigte Fahrer, Mindestalter, Führerschein


    Der Fahrer muss mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines für die jeweiligen Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins, z.B. der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge

    mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg oder der Klassen B96 und / oder BE von mehr als 3.500kg Gesamtgewicht sein. Der Mieter haftet vollumfänglich dafür, dass nur Personen das Mietfahrzeug, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen und im Mietvertrag als Fahrer angegeben sind führen. Die Führerscheine des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen.



    Preise

    Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis und einer bei jeder Anmietung anfallenden Servicepauschale. Die Preise sind inkl. MwSt. sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (mit 500,– € Selbstbeteiligung pro Schadensfall). Insbesondere Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren gehen zulasten des Mieters. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nächteweise. 



    Servicepauschale



    Die Servicepauschale in Höhe von 40,– € wird einmal pro Miete erhoben. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs und die ausführliche Einweisung des Mieters in die Handhabung des Fahrzeugs sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für eine Propangasfüllung (11 kg), die Grundausstattung und die Außenreinigung.



    Kaution



    Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 500,– €. Die Kaution muss bei Übernahme des Mietfahrzeugs in Bar hinterlegt-, oder vorab überwiesen werden.



    Mindestmietdauer



    Die Mindestmietdauer beträgt mindestens 2 Nächte, in den Sommerferien des Bundeslands NRW mindestens 6 Nächte. Kürzere Mietdauern sind im Rahmen unserer Last Minute Deals oder Sonderangebote möglich.



    Fahrzeugübernahme und -Rücknahme



    Das angemietete Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, das sowohl vom Mieter als auch Vermieter zu unterzeichnen ist. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt in der Regel von Montag bis Sonntag während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters. Es gilt die im Mietvertrag angegebene Uhrzeit. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Fahrzeug ab 13 Uhr zur Abholung bereit und muss am Rückgabetag bis spätestens 12 Uhr zurückgebracht werden.

    Im gegenseitigen Einverständnis können Übergabezeit und/oder Rückgabezeit geändert werden.



    Reinigung



    Das Fahrzeug wird gereinigt übergeben, bei Rückgabe muss das Fahrzeug innen einwandfrei vom Mieter gereinigt worden sein, sowie die Kassettentoilette vollständig entleert werden. Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt zurückgegeben, fallen folgende Reinigungskosten an:

    Innenreinigung ( ohne Dusche/Nasszelle )  90,– € ; Dusche/Nasszelle 70,-€ ; Toilettenreinigung/ entleerung: 150,– €. Der Mieter hat die Möglichkeit bei Buchung des Wohnwagens die Innenreinigung mit zu buchen ( Kassettentoilette muss vom Mieter entleert werden).



    Stornierungsbedingungen



    Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 200,– €. Im Übrigen kann er wie folgt stornieren: Stornierung bis zu 60 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter. Stornierung 59 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 60 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter. Stornierung weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch eine Reiserücktrittskostenversicherung zu deren Bedingungen schützen. Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der Mieter ein Sonderangebot, gebucht hat.



    Versicherung / Leistungsbeschränkungen



    Die Fahrzeuge sind als Selbstfahrervermietfahrzeug versichert. Schäden im Inneren des Fahrzeugs sind von der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung ausgeschlossen und müssen vom Mieter in Höhe des entstanden Schadens ersetzt werden.

    Desweitern haftet der Mieter für alle von Ihm verursachten Schäden, die nicht von einer Versicherung abgedeckt sind, sowohl am Fahrzeug, als auch an allen weiteren vom Vermieter mitgegeben Gegenstände.

    Optional besteht die Möglichkeit ein Urlaubsschutzpaket abzuschließen. Wir sind nur Vermittler, der Vertrag wird mit der MMV GmbH abgeschlossen.



    Sonstiges



    Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Bei Zuwiderhandlung erheben wir eine Aufwandpauschale von 199.-€. Die Mitnahme von Haustieren, ist in Absprache mit uns erlaubt, müssen aber im Mietvertrag aufgeführt werden.

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